Nutzungsordnung

Benutzungs- und Gebührenordnung der Schulbibliothek der IGS Zeven
1. Für wen ist die Schulbibliothek da?
Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung der Carl-Friedrich-Gauß-Schule. Alle Schülerinnen und Schüler, sowie das Kollegium können die Angebote der Schulbibliothek im Rahmen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung zu den vereinbarten Öffnungszeiten nutzen. Diese werden am Eingang der Bibliothek durch einen Aushang bekannt gegeben.

2. Wie verhält man sich in der Schulbibliothek?
Die Schulbibliothek ist ein Lernort. Lärm und Störungen sind zu vermeiden. Das Essen und Trinken ist nicht gestattet. Ebenso dürfen mit Mobiltelefonen nicht telefoniert werden. Jacken und Taschen werden an der Garderobe am Eingang der Bibliothek aufgehängt. Die Arbeitsplätze werden nach Beendigung der Arbeit aufgeräumt und so verlassen, wie man sie vorgefunden hat.
Den Anweisungen der Bibliothekskraft ist Folge zu leisten. Unangemessenes Benehmen kann zum zeitweisen oder bei grobem Verstoß zum vollständigen Ausschluss aus der Bibliotheksnutzung führen.

3. Welche Medien gibt es in der Schulbibliothek?
In der Bibliothek befinden sich Romane, Sachbücher und Zeitschriften.
Die Schulbibliothek ist ein Lernort und die Medien gehören zu einem Präsenzbestand. Das heißt, dass die Medien für das Arbeiten und Lernen in der Bibliothek bestimmt sind. Ausgeliehen werden dürfen Romane und nach Absprache im Einzelfall auch Zeitschriften. Sachbücher können nicht ausgeliehen werden.
 
4. Wie findet man ein Medium?
Die Regale sind durch Hinweistafeln und -schilder gekennzeichnet. Innerhalb eines Regales sind die Medien in verschiedene Standorte unterteilt und nach den ersten drei Anfangsbuchstaben des Autorennamens sortiert.
Wird ein bestimmtes Buch gesucht, ist die Bibliothekskraft gern behilflich. Zu Recherchezwecken stehen Computer bereit, die gemäß der Computerordnung zu den vereinbarten Öffnungszeiten nutzbar sind.
Manipulationen an der Hard- und/oder Software oder ein Verstoß gegen die Computerordnung ziehen den Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek, sowie im Einzelfall schadenersatzpflichtige Konsequenzen nach sich. Die Bibliothekskraft ist befugt für die Computerarbeitsplätze eine maximale Nutzungsdauer festzulegen.

5. Wie leiht man aus?
Vor der erstmaligen Benutzung ist die schriftliche Einverständniserklärung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n zur Nutzung der Schulbibliothek vorzulegen. 
Für die Ausleihe benötigen wir den Schülerausweis. Sobald man ein Medium gefunden hat und dieses entleihen möchte, meldet man sich bei der Bibliothekskraft. Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen und wird dem/der Schüler/in schriftlich mitgeteilt. Sofern das Medium nicht durch eine/n andere/n Leser/in vorbestellt ist, kann es bis zu zweimal verlängert werden. Dazu kommen die Schüler/innen persönlich in die Schulbibliothek oder benachrichtigen das Bibliotheksteam schriftlich via E-Mail in IServ.
Die Bibliotheksleitung ist jederzeit berechtigt, ausgeliehene Medien zurückzufordern, sowie die Anzahl der Entleihungen oder Vorbestellungen zu begrenzen.
Ist keine Bibliothekskraft vor Ort, kann auch kein Medium ausgeliehen werden.

6. Was passiert, wenn etwas kaputt geht oder nicht zurückgebracht wird?
Der/die Entleiher/in hat dafür Sorge zu tragen, dass ausgeliehene Medien in unversehrtem Zustand innerhalb der Leihfrist zurückgegeben werden. Ein Schaden, der bereits bei der Ausleihe festgestellt wird, ist der Bibliothekskraft zu melden.
Die Bibliothekskraft behält sich vor, bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung kostenpflichtigen Ersatz zu fordern. Medien, die nicht oder beschädigt zurückgegeben werden, müssen mit Erstattung des Originalpreises ersetzt werden. Für Medien, die älter als 10 Jahre sind, wird die Hälfte des Originalpreises berechnet. Schäden an Mobiliar oder sonstigen Gegenständen in der Bibliothek ziehen gemäß Schulordnung unter Umständen ebenfalls schadenersatzpflichtige Konsequenzen nach sich.

7. Wir werden Medien zurückgegeben?
In der Bibliothek benutzte Medien werden auf den Medienwagen gestellt. Bereits ausgeliehene Medien, die zurückgegeben werden sollen, werden der Bibliothekskraft vorgelegt. Diese stellt die Medien zurück an ihren Platz.

8. Anerkennung der Nutzungsordnung
Die Missachtung der Benutzungsordnung kann zum zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss aus der Bibliotheksnutzung führen.

Liebe Nutzerinnen und Nutzer unserer Schulbibliothek. Hier können Sie unsere Nutzungsordnung zum Download einsehen…

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