Schulbeginn, Pausenzeiten, Schulschluss

Die Unterrichtszeiten

1. Stunde 07.45 bis 08.27 Uhr

2. Stunde 08.32 bis 09.15 Uhr

Pause 9.15 bis 9.33 Uhr

KlassenlehrerInnenzeit 9.33 bis 9.50 Uhr

3. Stunde 09.50 bis 10.32 Uhr

4. Stunde 10.37 bis 11.20 Uhr

Pause 11.20 bis 11.35 Uhr

5. Stunde 11.35 bis 12.17 Uhr

6. Stunde 12.22 bis 13.05 Uhr

Mittagessen

7. Stunde 13.50 bis 14.32 Uhr

8. Stunde 14.42 bis 15.25 Uhr

Das muss beachtet werden

Die Schulordnung

Zehn goldene Regeln für die Carl-Friedrich-Gauß-Schule Zeven

Die Einhaltung der Schulordnung unserer Schule soll ein harmonisches Miteinander und ein angenehmes Schulklima für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiter und Erziehungsberechtigte) bieten.

Die Schulordnung gilt sowohl für alle Schülerinnen und Schüler der Carl-Friedrich-Gauß-Schule Zeven als auch für alle Besucher.

Verstöße gegen die Schulordnung werden geahndet. Das Ausmaß der Strafe ist dabei abhängig von der Schwere des Verstoßes.

1. Ich verhalte mich respektvoll gegenüber allen anderen Menschen

Erläuterung: Verhalte dich gegenüber den anderen Schülern, Lehrern und allen weiteren Mitarbeitern der Schule so, wie du auch selbst behandelt werden möchtest, und wie es den bei uns geltenden Werten und Normen entspricht.

 

Merke dir: Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu.

2. Ich gehe sorgsam mit dem Schuleigentum und dem Eigentum anderer um

Erläuterung: Zum Schuleigentum gehören neben sämtlichen materiellen Gegenständen (wie z.B. Bücher, Werkzeuge, Computer oder das Gebäude und seine Einrichtung) natürlich auch Tiere und Pflanzen.

Wenn du im Schulgebäude Fußball oder andere Ballspiele spielst, kann schnell etwas kaputt gehen oder sogar jemand vom Ball getroffen werden. Ballspiele sind deshalb nur auf den Schulhöfen (Basketball auf dem Schulhof an der Straße, Tischtennis auf dem innenliegenden Schulhof) oder auf der Wiese hinter der Schule (Fußball) erlaubt. Gleiches gilt für die Draußen-Spiele der Spieleausleihe.

Mache dir bewusst: Wenn du mit Absicht etwas kaputt machst, musst du bzw. müssen deine Eltern für den Schaden bezahlen. Ein kaputter Stuhl kostet zum Beispiel ca. 200 €, eine kaputte Tür über 1.000 €.

Eigentum anderer kaputt zu machen, kann also ganz schön teuer werden. Auch Freundschaften können deswegen kaputt gehen.

 

Merke dir: Hast du Schuleigentum zerstört, der Ersatz des Schadens dazugehört.

3. Ich verhalte mich im Unterricht so, dass alle anderen Schüler und auch ich ordentlich lernen können

Erläuterung: Halte dich an die Verhaltens- und Gesprächsregeln, die ihr in der Klasse oder im Jahrgang festgelegt habt.

 

Merke dir: Quatsche nicht im Unterricht, denn das will der Lehrer nicht. Dafür sind die Pausen da, das ist dir doch völlig klar.

4. Ich komme pünktlich zum Unterricht und habe meine Materialien und Hausaufgaben dabei

Erläuterung: Du bist dazu verpflichtet, pünktlich im Unterricht zu erscheinen, deine Schulsachen immer dabei zu haben und auch deine Hausaufgaben gewissenhaft anzufertigen. (Dies ist Teil des Schulgesetzes.)

 

Merke dir: Material und Pünktlichkeit sind Pflicht, denn so beginnt der Unterricht.

5. Die Pausen verbringe ich in einem der Aufsichtsbereiche

Erläuterung: Du kannst die Pausen auf den Schulhöfen, in den Pausenhallen, in der Bibliothek oder auf der Wiese hinter der Schule verbringen. Das Ende der Schulhöfe ist markiert.

Ausdrücklich nicht zu den Aufsichtsbereichen gehören die Bushaltestelle, das Wäldchen, der Bereich hinter der Mensa sowie der Bereich um die Sporthalle und die Fahrradständer. Wenn du dich dort in der Pause aufhältst, verstößt du also gegen die Schulordnung und musst mit Konsequenzen rechnen.

 

Merke dir: Ist kein Lehrer mehr zu sehen, dann besser auf den Schulhof gehen

6. Ich achte auf Sauberkeit in der Schule und auf dem Schulgelände

Erläuterung: Wirf deinen Müll in einen der Mülleimer. Hinterlasse auch die Klassenräume und Fachräume sauber. Du möchtest ja auch nicht, dass andere Schüler in deinem Klassenraum ihren Müll liegen lassen. Achtet als Klasse darauf, dass ihr euren Pausendienst ausführt. Für den Trakt ist der Jahrgang verantwortlich.

 

Merke dir: In einem sauberen Klassenzimmer lernt sich‘s gut und das schon immer.

7. Ich benutze elektronische Geräte nur, wenn mir dies vom Lehrer erlaubt wurde

Erläuterung: Smartphones und alle anderen mobilen Endgeräte darfst du im Unterricht nur mit Erlaubnis des unterrichtenden Lehrers verwenden. (Der Begriff Smartphone schließt in dieser Schulordnung alle elektronischen Unterhaltungsgeräte mit ein.)

Dein Smartphone darfst du zum Beispiel für die Nutzung von iServ und Untis oder für Internetrecherchen verwenden. Außerdem darfst du es im Unterricht oder bei Projekten mit Erlaubnis als Stoppuhr, Wörterbuch, Aufnahmegerät, Kamera o.ä. benutzen.

Nach Absprache mit dem Lehrer darfst du dein Telefon auch verwenden, um z.B. im Falle eines Unterrichtsausfalls deine Eltern / Erziehungsberechtigten anzurufen.

Auch in der Klassenlehrerzeit darfst du dein Smartphone nach Absprache mit dem Lehrer für Internetrecherchen nutzen.

Es ist dir nicht erlaubt mit deinem Smartphone ohne Kopfhörer Musik zu hören.

In den großen Pausen und Freistunden darfst du dein Smartphone in den festgelegten Handynutzungszonen im Gebäude und auf dem Schulhof benutzen. Um die Vertretungspläne einzusehen, gibt es Monitore im Forum und in der Bibliothek.

 

Achtung: Du darfst ohne Einverständnis keine Bilder oder Videos von anderen Menschen aufnehmen und veröffentlichen.

Generell darfst du dein Smartphone nur verantwortungsbewusst einsetzen. Du bist für alles was du damit tust selbst verantwortlich.

Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann dein Smartphone vorübergehend eingezogen oder dessen Nutzung verboten werden.

 

Merke dir: Nutzt du das Handy zum falschen Zweck, dann ist es weg.

8. In Freistunden oder bei Unterrichtsausfällen verhalte ich mich so, dass sämtlicher Unterricht störungsfrei ablaufen kann

Erläuterung: Wenn der Unterricht einmal ausfällt, halte dich im Forum, der Pausenhalle, der Bibliothek (falls geöffnet) oder leise auf dem Schulhof auf. Dabei verhalte dich stets so, dass du niemanden störst.

Auch wenn du dich außerhalb deiner Unterrichtszeit in der Schule aufhältst, gilt diese Regel.

 

Merke dir: Hast du eine Stunde frei, nutz‘ Forum, Hof und Bücherei. (Aber bitte immer leise bleiben.)

9. Auf dem Schulweg benutze ich den direkten Weg

Erläuterung: Auf dem Schulweg bist du über die Schule versichert, deshalb benutze sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg den direkten Weg. Bei Umwegen entfällt dieser Versicherungsschutz.

 

Merke dir: Den direkten Schulweg sollst du nehmen, sonst führt das manchmal zu Problemen.

10. Verbot von Alkohol, Drogen, Zigaretten, Waffen und Verhüllung auf dem Schulgelände

Erläuterung: In der Schule ist per Gesetz (Landesschulgesetz) Folgendes verboten:

– Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol oder Drogen

– Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände (dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas)

– Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes

– Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen, Pyrotechnik, Laserpointer usw.

– Die Verhüllung des Gesichts (zum Beispiel durch einen Motorradhelm, einen Nikab oder eine Burka)

 

In der Schule dürfen keine Schirmmützen getragen werden, dies gebietet die Höflichkeit. Außerdem ist in der Schule der Verzehr von Energydrinks untersagt.

 

Achtung: Schüler, die beim Rauchen erwischt werden und Schüler, die sich mit diesen Rauchern außerhalb des Schulgeländes aufhalten, werden generell gleichbehandelt. Die Aussage „Ich habe nicht geraucht, ich war nur dabei.“ wird also nicht akzeptiert, alle Schüler werden gleichbehandelt.

Verstöße gegen einige dieser Verbote müssen von der Schule an die Polizei oder die Landesschulbehörde gemeldet werden.

 

Merke dir: Fusel, Kippen, Waffen machen dir zu schaffen.

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Kontakt

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27404 Zeven
Telefon: 04281 988850
Telefax: 04281 9888599
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