
Organisatorisches
Schulbeginn, Pausenzeiten, Schulschluss
Die Unterrichtszeiten
1. Stunde 07.45 bis 08.27 Uhr
2. Stunde 08.32 bis 09.15 Uhr
Pause 9.15 bis 9.33 Uhr
KlassenlehrerInnenzeit 9.33 bis 9.50 Uhr
3. Stunde 09.50 bis 10.32 Uhr
4. Stunde 10.37 bis 11.20 Uhr
Pause 11.20 bis 11.35 Uhr
5. Stunde 11.35 bis 12.17 Uhr
6. Stunde 12.22 bis 13.05 Uhr
Mittagessen
7. Stunde 13.50 bis 14.32 Uhr
8. Stunde 14.42 bis 15.25 Uhr
Das muss beachtet werden
Die Schulordnung
Zehn goldene Regeln für die Carl-Friedrich-Gauß-Schule Zeven
An unserer Schule wollen wir respektvoll miteinander leben, in Ruhe arbeiten und uns dabei wohl fühlen. Wichtig dafür ist ein gutes Schulklima. Damit alle am Schulleben
Beteiligten – Kinder, Eltern, Lehrer und Angestellte – sich wohlfühlen, brauchen wir Regeln, an die sich jeder hält.
Das Grüßen gehört zu einem freundlichen Umgang selbstverständlich dazu.
Das Tragen von Mützen, Hüten o.ä. im Gebäude dagegen ist unhöflich und daher verboten. Ausnahme: Religiöse Gründe.
Außerdem ist Kaugummi kauen im Unterricht verboten.
Ausnahme: Individuelle Entscheidung einer Lehrkraft.
Konsequenzen: Sozialtraining, z.B. ein Einsatz im GT zur Unterstützung.
Ich beschmiere, zerkratze und zerstöre nichts mutwillig. Auch kippele ich nicht. Dinge, die mir nicht gehören, benutze ich nur, wenn der Eigentümer es mir erlaubt.
Konsequenzen: Putzen, Mülldienst, reparieren, ersetzen.
Ich erscheine pünktlich zum Unterrichtsbeginn, habe meine Arbeitsmaterialien, einschließlich Hausaufgaben, immer vollständig dabei. Ich störe weder meine
MitschülerInnen noch den Unterricht. Ich darf meine Meinung frei äußern, halte mich dabei an die Gesprächsregeln und verletze (beleidige) niemanden.
Konsequenzen: Schlechte Benotung, kurzzeitiger Ausschluss vom Unterricht, Bearbeiten von Aufgaben in einer Nachbarklasse oder vor dem Lehrerzimmer.
Ich verlasse den Klassen- bzw. Fachraum und den Trakt. Bei Schnee werfe ich nicht mit Schneebällen. Im Trakt oder auf den Gängen im Lühnenfeld halte ich mich nicht auf. Ausnahme Lühnenfeld: Ich gehe auf die Toilette. Diese sind aber kein Aufenthaltsorte. Die kleinen Pausen dienen nur dem Lehrer- oder dem Fachraumwechsel.
Auch die Toiletten hinterlasse ich sauber.
Konsequenzen: Mülldienst, putzen, Reinigungskräfte unterstützen.
Das Benutzen des Handys oder anderer elektronischen Geräte stört mich und meine MitschülerInnen im Unterricht. Benutze ich mein Handy bei Lernkontrollen oder Prüfungen, liegt ein Täuschungsversuch vor. Bei den Abschlussprüfungen gebe ich mein Handy unaufgefordert der Aufsicht führenden Lehrkraft ab. Ich weiß, dass auch die Pausen zur Unterrichtszeit gehören. Ausnahme: Als Hilfsmittel im Unterricht (z.B. Hörgerät, Laptop oder Handy als Stoppuhr) oder auf Nachfrage (z.B. bei kurzfristiger Stundenplanänderung) darf ich diese Geräte benutzen.
Konsequenz: Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät einbehalten und nach schriftlicher (oder telefonischer) Aufforderung den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch persönliche Abholung zurückgegeben. Im Wiederholungsfall oder bei absichtlichem oder grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Regel habe ich mit besonderen Konsequenzen (z.B. Ordnungsmaßnahme) zu rechnen.
In Freistunden halte ich mich in der Pausenhalle auf. Am Standort Lühnenfeld darf ich mich auch auf dem großen Schulhof hinter den Turnhallen aufhalten. Ich darf das
Schulgelände nicht verlasse (siehe Regel 4). Dies gilt auch für einen nicht unterrichtsbedingten Standortwechsel.
Konsequenz: Während einer Freistunde nehme ich am Unterricht in einer Parallelklasse teil.
Ich gehe zu Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss direkt nach Hause.
Ich weiß, dass bei Umwegen der Versicherungsschutz entfällt.
Ausnahme: Buskinder, deren Bus noch nicht fährt, dürfen sich mit Erlaubnis einer Lehrkraft ruhig in der Pausenhalle aufhalten.
Ich weiß, dass auch Feueranzünder in Verbindung mit Deospray gefährlich sind. Daher bringe ich weder das eine noch das andere mit zur Schule. Dies gilt auch für E-Zigaretten (und E–Shishas). Der Waffenerlass ist mir bekannt.
Konsequenzen: Kippen sammeln, Begleiter, Elternbrief bzw. –gespräch.
Es ist wichtig, gefährliche Verstöße gegen diese Regeln der Schulgemeinschaft zu melden, auch wenn sie mich nicht selber betreffen. Ich habe diesen Mut, da ich mich für ein gutes Schulklima einsetze. Sollten die Maßnahmen, die in den Regeln 1 bis 9 aufgeführt sind, nicht den gewünschten Erfolg zeigen, wird das Strafmaß erhöht.
Konsequenz: Es findet eine Klassenkonferenz als Erziehungsmaßnahme oder als Ordnungsmaßnahme statt.